Neater Eater die intelligente Esshilfe bei funktionellen Einschränkungen

Der Neater Eater ist eine hochspezialisierte Esshilfe für Menschen, die aufgrund einer körperlichen, neurologischen oder motorischen Einschränkung nicht in der Lage sind, Nahrung mit Besteck vom Teller zum Mund zu führen. Das Hilfsmittel ist in zwei Varianten erhältlich: als elektronisch gesteuerter Essroboter und als manuelle Esshilfe - jeweils individuell anpassbar und geeignet für Kinder und Erwachsene.

Zwei Varianten - individuell anpassbar

Grundsätzlich dem persönlichen Unterstützungsbedarf entsprechend ausgewählt und angepasst. Das Ziel ist grundsätzlich - der Ausgleich der Behinderung.

Elektronische Variante (Essroboter):

Elektronischer Essroboter Neater Eater mit sensorgesteuertem Löffelarm über einem Teller mit Gemüse und Salat, im Vordergrund das Touch-Bedienfeld.

Die computergesteuerte Ausführung Neater Eater robotic ermöglicht über individuell programmierbare Bewegungsabläufe eine sichere und wiederholbare Nahrungsaufnahme. Die Steuerung erfolgt wahlweise per Taster (Button), Tablet-Anbindung, Sprach- und Augensteuerung - je nach motorischen, kognitiven und situativen Voraussetzungen der nutzenden Person.

Ideal bei stark eingeschränkter Arm- und Handfunktion, z. B. bei neurologischen Erkrankungen wie Parkinson, ALS, MS, div. zerebralen Störungen, Spastik, frühkindlichen Hirnschädigungen oder Muskelerkrankungen wie Dystrophien.

Manuelle Variante:

Manuelle Esshilfe Neater Eater mit flexiblem Löffelarm, sicher am Esstisch befestigt, über einem Teller mit Reis und Gemüse.

Wird durch die nutzende Person selbst bedient.

Durch zusätzliche Module wie Rückführhilfen, Tellerdrehhilfen, Umlenkhebel, Grundplattenerweiterung u.v.m. lässt sich die Funktionalität an individuelle Bedarfe und den Grad der motorischen Einschränkung anpassen.

Umfangreiches Zubehör und Trinkhilfen ergänzen die Esshilfensysteme.

Neater Eater, manuelle Esshilfe mit Umlenkhebel und Tellerdrehhilfe - erleichtert das Essen, wenn der Arm nicht bis zum Hebelarm geführt werden kann.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Der Neater Eater ist gemäß § 33 SGB V als Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich verordnungsfähig. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person nicht selbstständig mit Besteck essen kann, aber in der Lage ist, die Nahrung vom Besteckteil mit dem Mund aufzunehmen. Nach ärztlicher Verordnung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Wir begleiten Sie im gesamten Prozess – von der Erprobung über die Antragstellung bis zur Auslieferung und Einrichtung.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme

Jetzt persönlich beraten lassen

Sie möchten wissen, ob der Neater Eater für Ihre Situation geeignet ist?

Wir bieten eine individuelle Erprobung an – unverbindlich und mit persönlicher Begleitung.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren