Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse

Unsere Esshilfen und ergänzender Trinkhilfen, Zubehör - und Haltersysteme sind verordnungsfähige Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Das bedeutet: Wenn bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Hilfsmittelversorgung.

Wann ist eine Kostenübernahme möglich?

Die Grundvoraussetzung: Die betroffene Person ist nicht in der Lage, Nahrung oder Flüssigkeit eigenständig vom Teller oder Trinkgefäß zum Mund zu führen – kann jedoch die Aufnahme über den Mund selbst leisten. In diesem Fall wird mit der Nutzung der Hilfsmittel z.B. des manuellen Neater Eater oder dem Essroboter ein sogenannter mittelbarer Behinderungsausgleich erreicht - also der funktionale Ausgleich der Behinderung im Bereich der Nahrungsaufnahme.

Weitere Voraussetzungen:

  • Ärztliche Verordnung nach Erprobung

  • Individuelle Anpassung der Hilfsmittel erforderlich

Ihre Vorteile mit

Berghaus - Reha- & Adaptionshilfen.

Wir unterstützen Sie umfassend im Prozess der Kostenübernahme:

  • Erstellung des Erprobungsprotokolls

  • Foto-/Videodokumentation zur Vorlage bei der Kasse

  • Antragsstellung und Kommunikation mit der Krankenkasse

  • Austausch mit dem Kostenträger

  • uvm.

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Lassen Sie sich von unserem Fachteam zur Kostenübernahme beraten. Wir begleiten Sie – Schritt für Schritt.

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