Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse
Unsere Esshilfen und ergänzender Trinkhilfen, Zubehör - und Haltersysteme sind verordnungsfähige Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Das bedeutet: Wenn bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Hilfsmittelversorgung.
Wann ist eine Kostenübernahme möglich?
Die Grundvoraussetzung: Die betroffene Person ist nicht in der Lage, Nahrung oder Flüssigkeit eigenständig vom Teller oder Trinkgefäß zum Mund zu führen – kann jedoch die Aufnahme über den Mund selbst leisten. In diesem Fall wird mit der Nutzung der Hilfsmittel z.B. des manuellen Neater Eater oder dem Essroboter ein sogenannter mittelbarer Behinderungsausgleich erreicht - also der funktionale Ausgleich der Behinderung im Bereich der Nahrungsaufnahme.
Weitere Voraussetzungen:
Ärztliche Verordnung nach Erprobung
Individuelle Anpassung der Hilfsmittel erforderlich
Ihre Vorteile mit
Berghaus - Reha- & Adaptionshilfen.
Wir unterstützen Sie umfassend im Prozess der Kostenübernahme:
Erstellung des Erprobungsprotokolls
Foto-/Videodokumentation zur Vorlage bei der Kasse
Antragsstellung und Kommunikation mit der Krankenkasse
Austausch mit dem Kostenträger
uvm.
Jetzt individuell beraten lassen.
Lassen Sie sich von unserem Fachteam zur Kostenübernahme beraten. Wir begleiten Sie – Schritt für Schritt.